Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1
Die Agentur Intern, Franz-Fleischer Straße 31, 97259 Greußenheim, stellt mit "ChatPoint" eine Plattform bereit, die es Unternehmen (im Folgenden "Nutzer") ermöglicht, über eine Weboberfläche mit ihren Kunden und weiteren Kontakten (im Folgenden "Kunden") über verschiedene Kommunikationskanäle (z.B. WhatsApp, Google, Telegram) zu interagieren und die Kundenkommunikation zentral zu verwalten (im Folgenden "Plattform").
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Nutzungsbedingungen") regeln die Nutzung der Plattform ChatPoint.
1.3
Das Angebot der Agentur Intern richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Mit der Nutzung der Plattform erklärt der Nutzer verbindlich, Unternehmer im vorgenannten Sinne zu sein. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
1.4
Individuell vereinbarte Leistungen oder besondere Leistungsbereiche werden Bestandteil des Vertragsverhältnisses und haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang gegenüber diesen Nutzungsbedingungen.
1.5
Die Einbeziehung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur Intern hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Agentur Intern in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen vorbehaltlos entgegennimmt.
2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform
2.1
Die Plattform bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit, über eine zentrale Web-Oberfläche verschiedene Kommunikationskanäle (z.B. WhatsApp Business, Google, Telegram) effizient zu verwalten, Nachrichten an Kunden zu versenden und KI-gestützte Funktionen zu nutzen.
2.2
Der konkrete Nutzungsumfang der Plattform, einschließlich etwaiger Zusatzfunktionen (z.B. "Add-Ons"), der Vertragsbeginn, die vereinbarte Vergütung sowie weitere Leistungsinhalte ergeben sich aus der Bestellübersicht und der durch die Agentur Intern übermittelten Vertragsbestätigung.
2.3
Die Agentur Intern stellt dem Nutzer die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung, die über das Internet genutzt werden kann.
2.4
Die Plattform wird auf Servern betrieben, die am Zugangspunkt des Rechenzentrums der Agentur Intern erreichbar sind ("Übergabepunkt der Leistung"). Für die Nutzung der Plattform ist ein eigener Internetanschluss des Nutzers erforderlich. Der Zugriff erfolgt über diesen Zugang zum genannten Übergabepunkt.
2.5
Zur Nutzung bestimmter Funktionen der Plattform ist die Anbindung an externe Messenger-Dienste oder andere Kommunikationsplattformen (nachfolgend "Drittsysteme") erforderlich, die vom Nutzer eigenverantwortlich genutzt werden. Die entsprechenden Nutzungsverträge sind direkt zwischen dem Nutzer und den jeweiligen Drittanbietern abzuschließen. Die Agentur Intern hat keinerlei Einfluss auf die technischen Rahmenbedingungen, vertraglichen Inhalte oder Leistungsumfänge der Drittsysteme. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung der Leistungen durch Drittanbieter können sich auf die Nutzung der Plattform auswirken. Eine Haftung der Agentur Intern für daraus resultierende Funktionseinschränkungen ist ausgeschlossen.
2.6
Die Kommunikation über WhatsApp erfolgt über die WhatsApp Business API. Der Zugang zur API wird dem Nutzer im vereinbarten Umfang durch die Agentur Intern bereitgestellt. Zur Umsetzung kann die Agentur Intern externe Dienstleister (Servicepartner) einsetzen.
2.7
Im vertraglich vereinbarten Umfang bietet die Plattform Zugriff auf KI-Funktionen, die über die API der OpenAI LLC ("OpenAI") bereitgestellt werden ("AI-Features"). Nutzeranfragen ("Prompts") werden an OpenAI übermittelt, die entsprechenden Antworten ("Outputs") anschließend an den Nutzer zurückgeleitet. Darüber hinaus kann ein virtueller Assistent zur automatisierten Kundenkommunikation eingerichtet werden ("Virtual Assistant"). Die AI-Funktionen lassen sich jederzeit durch den Administrator des jeweiligen Workspaces deaktivieren. Die OpenAI API wird eigenverantwortlich durch OpenAI betrieben. Die Agentur Intern hat weder Einfluss auf deren technischen Aufbau noch auf den Funktionsumfang. Änderungen oder Einschränkungen durch OpenAI können sich unmittelbar auf die Funktionalität der Plattform auswirken. Eine Haftung der Agentur Intern für dadurch verursachte Leistungsminderungen ist ausgeschlossen.
2.8
Weitere Funktionen sowie technische Voraussetzungen der Plattform ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung oder den jeweils aktuellen Self-Service-Angeboten.
3. Registrierung und Erstellung eines Nutzerkontos
3.1
Zur Nutzung der Plattform und ihrer Funktionen ist eine vorherige Registrierung sowie die Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich.
3.2
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen relevanter Daten, insbesondere der Anschrift, Zahlungsinformationen oder Kontaktdaten, sind vom Nutzer unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren, sodass diese stets dem aktuellen Stand entsprechen.
4. Vertragsschluss
4.1
Im Rahmen des Self-Service-Angebots stellt die auf der Website der Agentur Intern (bzw. ChatPoint) veröffentlichte Leistungsbeschreibung noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Nutzer kann zu einem dort dargestellten Plan einschließlich optionaler Zusatzleistungen ("Add-Ons") unverbindlich eine Angebotsanfrage stellen. Die Agentur Intern erstellt daraufhin ein individuelles Angebot auf Grundlage des ausgewählten Plans. Nimmt der Nutzer dieses Angebot – schriftlich oder mündlich – an, gibt er ein verbindliches Vertragsangebot ab.
4.2
Die Agentur Intern kann das Angebot des Nutzers innerhalb von 48 Stunden durch Übersendung einer Vertragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die Vertragsbestätigung enthält eine Übersicht der vereinbarten Leistungen sowie einen Verweis auf die geltenden Nutzungsbedingungen. Mit Zugang der Vertragsbestätigung an die vom Nutzer angegebene oder im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt der Vertrag als wirksam geschlossen.
4.3
Während der Laufzeit des Vertrags hat der Nutzer die Möglichkeit, über sein Nutzerkonto zusätzliche Funktionen oder Erweiterungen ("Add-Ons", z. B. ein Analytics-Feature) hinzuzubuchen. Solche Erweiterungen werden Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses und entsprechend dokumentiert.
5. Verfügbarkeit der Plattform, Fehlerbehebung
5.1
Die Plattform wird im Kalendermonatsdurchschnitt mit einer Verfügbarkeit von 99 % bereitgestellt. Davon ausgenommen sind unvorhergesehene Ausfallzeiten sowie planmäßige Wartungsarbeiten, über die die Agentur Intern den Nutzer rechtzeitig informiert.
5.2
Eine Nichtverfügbarkeit liegt ausschließlich dann vor, wenn die Plattform infolge von Umständen, die im Verantwortungsbereich der Agentur Intern liegen, vollständig nicht erreichbar ist. Keine Nichtverfügbarkeit im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn die Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur Intern liegen, insbesondere bei höherer Gewalt (wie Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien – einschließlich der COVID-19-Pandemie), bei Fehlbedienung durch den Nutzer oder bei vertragswidriger Nutzung, sowie während angekündigter Wartungsfenster gemäß Ziffer 5.3.
5.3
Die Agentur Intern ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken, um notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Solche planmäßigen Wartungsmaßnahmen werden dem Nutzer mindestens sieben Kalendertage im Voraus angekündigt. Wartungsarbeiten, die bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben, dürfen ausschließlich samstags und sonntags in der Zeit von 0:00 Uhr bis 7:00 Uhr durchgeführt werden. Die Gesamtdauer planmäßiger Wartungszeiten darf 24 Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.
5.4
Treten Fehler oder Störungen der Plattform auf, ist der Nutzer verpflichtet, die Agentur Intern unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Meldung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Sachverhalts enthalten und alle verfügbaren Informationen zur Fehlerbeseitigung umfassen („Fehler- und Störungsmeldung“). Die Agentur Intern wird innerhalb eines Werktags („Reaktionszeit“) auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen mit einer qualifizierten Rückmeldung zu Ursache und geplanten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung reagieren. Die Reaktionszeit gilt nicht bei lediglich unerheblichen Fehlern oder Störungen.
5.5
Ein Fehler oder eine Störung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Plattform die vertraglich geschuldeten Funktionen nicht erfüllt und die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich der Agentur Intern liegt.
5.6
Diese Regelungen zur Verfügbarkeit gelten nicht für die von Dritten bereitgestellten Schnittstellen, insbesondere nicht für die OpenAI API oder die WhatsApp API. Die Agentur Intern übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit dieser Dienste und haftet nicht für durch deren Ausfall verursachte Einschränkungen
6. Nutzungsrechte für die Plattform
6.1
Die Agentur Intern räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
6.2
Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich im Rahmen der eigenen gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zulässig. Eine gleichzeitige Nutzung ist nur in dem Umfang zulässig, wie dies im jeweiligen Leistungsumfang ausdrücklich vorgesehen ist.
6.3
Dem Nutzer ist es untersagt:
- die Plattform oder deren Zugang zu vermieten, verleihen, verleasen, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen,
- die Plattform zur Entwicklung eigener Produkte mit vergleichbarem oder identischem Funktionsumfang zu verwenden,
- Funktionen zu nutzen, für die ihm keine Rechte eingeräumt wurden,
- Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung der Agentur Intern Zugriff zu gewähren,
- den Quellcode, Algorithmen oder andere Bestandteile der Plattform zu bearbeiten, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder anderweitig zu analysieren, außer in dem gesetzlich ausdrücklich zulässigen Umfang gemäß §§ 69d, 69e UrhG,
- technische Schutzmaßnahmen wie Digital Rights Management, Zugangskontrollen oder Kopierschutzmechanismen zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu manipulieren,
- rechtliche Hinweise – insbesondere Schutzrechtsvermerke der Agentur Intern – zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu verändern.
7. Support
7.1
Die Agentur Intern stellt dem Nutzer Supportleistungen zur Verfügung, deren Umfang sich aus der Leistungsübersicht in der Vertragsbestätigung ergibt oder die nach Vertragsschluss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
7.2
Zusätzliche Supportleistungen – insbesondere Beratungsleistungen oder technische Unterstützung außerhalb der gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Mängelbeseitigung – sind gesondert zu vergüten. Derartige Leistungen werden dem Nutzer nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Vor Beauftragung wird der Nutzer über die anfallenden Kosten informiert.
8. Pflichten und Verantwortung des Nutzers
8.1
Der Nutzer räumt der Agentur Intern für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, auf das zur Vertragserfüllung erforderliche Maß beschränkte Recht ein, die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte („Nutzerinhalte“) – insbesondere Kommunikationsinhalte, Fotografien, Grafiken, Videos, Dateien, Dokumente, Logos, Marken und Texte – zu nutzen, zu vervielfältigen, technisch aufzubereiten und zu übermitteln. Der Nutzer versichert, zur Einräumung dieser Rechte befugt zu sein.
8.2
Der Nutzer darf ausschließlich solche Inhalte auf der Plattform speichern oder über diese übermitteln, (i) zu deren Nutzung er in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist, (ii) die keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte) verletzen und (iii) die keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen oder pornografischen Inhalte enthalten.
8.3
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen für die Kommunikation mit Endkunden eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere, dass erforderliche Einwilligungen der Kunden vorliegen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen (z. B. Impressumspflichten) korrekt bereitgestellt werden. Eine rechtliche Prüfung der Nutzerinhalte oder der Kommunikationsinhalte erfolgt durch die Agentur Intern nicht.
8.4
Beim Versand werblicher Nachrichten, insbesondere von Newslettern über die WhatsApp Business API, dürfen ausschließlich durch WhatsApp vorab genehmigte Vorlagen verwendet werden. Der Einsatz nicht genehmigter Templates kann zur dauerhaften Sperrung der verwendeten WhatsApp-Nummer führen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen sowie der in Ziffer 8.5 genannten Richtlinien ist allein der Nutzer verantwortlich. Eine Haftung der Agentur Intern ist insoweit ausgeschlossen.
8.5
Für einzelne Drittsysteme gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter (z.BWhatsApp Business PolicyTelegram Terms of ServiceGoogle Business MessagingTwilio Messaging Policy). Der Nutzer ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten. Die Agentur Intern weist darauf hin, dass Verstöße zu Einschränkungen oder Ausschlüssen der Nutzung solcher Drittsysteme führen können. Für daraus resultierende Leistungseinschränkungen haftet die Agentur Intern nicht.
8.6.
Für die Nutzung der AI-gestützten Funktionen gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von OpenAI. Auch für deren Einhaltung ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Die Agentur Intern weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bedingungen zum Ausschluss von der Nutzung der OpenAI API führen können. Eine Haftung für dadurch entstehende Funktionseinschränkungen besteht seitens der Agentur Intern nicht.
8.7.
Der Nutzer stellt die Agentur Intern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der Nutzerinhalte durch den Nutzer oder die Agentur Intern oder (ii) der Nutzung der Plattform durch den Nutzer gegenüber der Agentur Intern geltend gemacht werden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur Intern beruhen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
8.8.
Es obliegt dem Nutzer, eigenverantwortlich und regelmäßig Sicherungskopien der von ihm eingebrachten Inhalte zu erstellen.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1.
Die Höhe der Vergütung für die vom Nutzer gebuchten Leistungen – einschließlich etwaiger Add-Ons und AI-Features – sowie der Zahlungsrhythmus ergeben sich aus den im Verkaufsgespräch vereinbarten Konditionen und/oder der Vertragsbestätigung. Die erste Abbuchung erfolgt spätestens 48 Stunden nach dem gemeinsamen Onboarding-Termin mit dem Nutzer.
9.2.
Die Vergütung und der Zahlungsrhythmus für während der Vertragslaufzeit zusätzlich gebuchte Add-Ons oder AI-Features richten sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website der Agentur Intern. Die erste Abbuchung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der jeweiligen Bestellung
9.3.
Bei Nutzung der WhatsApp Business API über Twilio erhält der Nutzer einen monatlichen Bonus für ausgehende WhatsApp-Unterhaltungen („WhatsApp-Bonus“), dessen Höhe vom jeweils gebuchten Paket abhängt. Bis zur Höhe dieses Bonus sind die Kosten für ausgehende Nachrichten im Paketpreis enthalten. Überschreiten die monatlichen Unterhaltungskosten den Bonus, werden die darüber hinausgehenden Gespräche dem Nutzer zusätzlich in Rechnung gestellt – entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus. Die Preise für ausgehende WhatsApp-Unterhaltungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur Intern, die auf den von WhatsApp festgelegten Entgelten für den jeweiligen Unterhaltungstyp basiert. Die Agentur Intern behält sich das Recht vor, die Preisliste anzupassen, sofern WhatsApp die zugrunde liegenden Preise ändert. Über Preisänderungen wird der Nutzer rechtzeitig per E-Mail informiert. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zu kündigen.
9.4.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (netto), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
9.5.
Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
9.6.
Der Nutzer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist darüber hinaus nur zulässig, wenn diese in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Hauptforderung stehen.
9.7.
Die Agentur Intern ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen, sofern sich die Kostenstrukturen bei der Agentur Intern wesentlich ändern. Eine Anpassung kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Senkung der Preise führen. Maßgebliche Kostenfaktoren für eine Preisanpassung sind insbesondere:
- Kosten für Verwaltung, Pflege und Betrieb der IT-Infrastruktur,
- allgemeine betriebliche Aufwendungen (z. B. Personal, Miete, externe Dienstleister, Vertrieb und Marketing),
- Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren sowie sonstige öffentliche Abgaben.
Sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen werden bei der Preisgestaltung in angemessenem Umfang berücksichtigt.
Preisanpassungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % bezogen auf die bisherige Vergütung, ist der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Erhöhungsmitteilung zu kündigen.
10. Gewährleistung
10.1.
Für etwaige Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 536 ff. BGB. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Agentur Intern für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
10.2.
Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl der Agentur Intern entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder durch Ersatzbereitstellung.
10.3.
Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist nur zulässig, wenn der Agentur Intern zuvor eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt wurde und die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
10.4.
Die Agentur Intern übernimmt keine Gewährleistung für die Internetverbindung des Nutzers oder seiner Endkunden, insbesondere nicht für deren Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit. Der Nutzer ist eigenverantwortlich für den Zugang zum Übergabepunkt der Plattform.
10.5.
Die Agentur Intern übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch OpenAI generierten Inhalte („Outputs“). Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Inhalte vor Nutzung oder Weitergabe sorgfältig geprüft werden müssen. Auch inhaltlich überzeugend erscheinende Outputs können sachliche Fehler oder veraltete Informationen enthalten, insbesondere wenn sich Fakten seit dem Training des zugrunde liegenden Sprachmodells geändert haben.
11. Haftung und Schadensersatz
11.1.
Die Agentur Intern haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.2.
In allen anderen Fällen – vorbehaltlich Ziffer 11.3 – haftet die Agentur Intern nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11.3.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
11.4.
Soweit eine Haftung der Agentur Intern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
11.5.
Schadensersatzansprüche des Nutzers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.1 und 11.3.
11.6.
Im Falle von Schäden, die dem Nutzer durch Handlungen oder Unterlassungen von OpenAI entstehen, beschränkt sich die Haftung der Agentur Intern auf die Abtretung eventueller eigener Ansprüche gegen OpenAI, sofern und soweit die Nutzungsbedingungen von OpenAI eine solche Abtretung zulassen.
12. Sperrung des Zugangs zur Plattform, Löschung von Inhalten
12.1.
Die Agentur Intern ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte auf einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht vorliegen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht. Dabei werden die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt. Bei wiederholten Verstößen trotz entsprechender Hinweise behält sich die Agentur Intern vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.
12.2.
Im Falle einer Sperrung wird die Zugangsberechtigung deaktiviert und der Nutzer per E-Mail benachrichtigt.
12.3.
Bei einer vorübergehenden Sperrung wird die Zugangsberechtigung nach Ablauf der Sperrfrist oder Wegfall des Sperrgrundes reaktiviert; der Nutzer wird darüber per E-Mail informiert. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung wird nicht wiederhergestellt. Dauerhaft gesperrte Nutzer sind von der weiteren Nutzung ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut registrieren. Mit der dauerhaften Sperrung ist die Agentur Intern berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
12.4.
Inhalte, die gegen Ziffer 8 verstoßen, dürfen von der Agentur Intern gelöscht werden, sofern der Nutzer diese trotz entsprechender Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist selbst entfernt
13. Vertragslaufzeit; Beendigung des Zugriffs
13.1.
Die Nutzung der Plattform ist für die vertraglich vereinbarte Laufzeit gestattet. Der Vertrag beginnt mit einer kostenfreien Einrichtungsphase, die spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss mit dem Onboarding-Termin endet. Während dieser Phase stehen dem Nutzer unter Umständen nicht alle Funktionen zur Verfügung. Die erste Abbuchung der vereinbarten Vergütung erfolgt spätestens 48 Stunden nach dem Onboarding-Termin. Sollte dieser ausnahmsweise später stattfinden, beginnt die kostenpflichtige Nutzungsphase spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss mit der ersten Abbuchung.
13.2.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab dem Zeitpunkt der ersten Abbuchung. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um den bei Vertragsschluss festgelegten Zahlungsrhythmus, sofern nicht eine Partei spätestens 30 Tage vor Ende der Erstlaufzeit oder 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsperiode schriftlich kündigt. Diese Regelung gilt auch für zusätzlich gebuchte Add-Ons. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Beendigung des Hauptvertrags führt automatisch auch zur Beendigung gebuchter Zusatzleistungen (z. B. Add-Ons), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
13.3.
Unabhängig von Ziffer 13.2 steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu: Innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Abbuchung kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
13.4.
Die Agentur Intern ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn: (i) der Nutzer zahlungsunfähig oder überschuldet ist, (ii) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde (unter Berücksichtigung von § 112 InsO), oder (iii) der Nutzer mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Zahlungsverzug ist.
13.5.
Kündigungen bedürfen der Schriftform und können per Post oder E-Mail erfolgen
13.6.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet der Zugang zur Plattform sowie zu den gespeicherten Nutzerinhalten. Eine Nutzung ist danach – vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder eines neuen Vertrages – nicht mehr möglich. Die Nutzerinhalte werden in diesem Fall von der Plattform gelöscht.
14. Datenschutz
14.1.
Soweit die Agentur Intern im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, handelt sie als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Fall schließen die Parteien mit Abschluss des Nutzungsvertrags eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Diese Vereinbarung einschließlich ihrer Anhänge wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
14.2.
Zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten des Nutzers zu verarbeiten. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Agentur Intern.
15. Änderung der Nutzungsbedingungen
15.1.
Die Agentur Intern behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen sowie das Leistungsangebot zu ändern, sofern dies zur Anpassung an nach Vertragsschluss eintretende, unvorhersehbare Entwicklungen erforderlich ist. Solche Entwicklungen können insbesondere Änderungen gesetzlicher Vorgaben, technischer Rahmenbedingungen oder der Nutzungsbedingungen von Drittanbietern betreffen. Bei der Umsetzung solcher Änderungen wird die Agentur Intern die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.
15.2.
Über Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird der Nutzer rechtzeitig per E-Mail informiert. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. In der Änderungsmitteilung wird die Agentur Intern auf das Widerspruchsrecht, die Frist sowie die Folgen des Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen, ist die Agentur Intern berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich zu kündigen.
15.3.
Von der vorgenannten Änderungsbefugnis ausgenommen sind Änderungen des Vertragsgegenstands oder der Hauptleistungspflichten, die zu einer grundlegenden Änderung des Vertragsgefüges führen würden. In diesen Fällen unterbreitet die Agentur Intern dem Nutzer ein Angebot zur Fortsetzung des Vertrags zu geänderten Bedingungen.
16. Schlussbestimmungen
16.1.
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur Intern und dem Nutzer findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts Anwendung.
16.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Würzburg, Deutschland, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur Intern ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstandsregelungen bleiben hiervon unberührt.
16.3.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.